Informationen zur Beantragung der Bewilligung für Jugendliche und junge Erwachsene
im Autismus-Spektrum
Sehr geehrte Eltern,
nachfolgend erhalten Sie eine kurze Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung einer autismusspezifischen Förderung für Ihr Kind in Hannover oder in der Region Hannover.
Voraussetzung ist eine gesicherte fachärztliche Diagnose einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS)
(Fachärztliche Stellungnahme).
2. Zuständigkeit klären
Wohnort Stadt Hannover: Landeshauptstadt Hannover
(Jugendamt / Eingliederungshilfe)
Wohnort Region Hannover:
Region Hannover - Service/Team
Eingliederungshilfe Junge Menschen Eingliederungshilfe Fachbereich Soziales (SGB IX)
Antrag beim zuständigen
Kostenträger schriftlich stellen.
Nach Prüfung der Unterlagen durch den zuständigen Kostenträger und Anerkennung des Eingliderungsbedarfes, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, der den Umfang sowie den Zeitraum der Förderung beinhaltet.
Der Kostenträger oder Sie als Eltern/Sorgeberechtigte suchen einen Anbieter.
Sie hinterlassen bei uns die Anfrage. Nach einem erfolgreichen Kennenlerngespräch mit unserer Heilpädagogin kann die autismusspezifische Förderung starten.
Zögern Sie bitte nicht, sich bei uns zu melden, wenn Sie Fragen haben oder bei etwas unsicher sind. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Kontaktinformationen:
Ambulante Pflege Zitser GmbH
Abteilung Schulbegleitung
Mob.: 📱 0176-27 818 971
Goseriede 8,
30159 Hannover
Wir freuen uns darauf, bald mit Ihnen über die weitere Förderung zu sprechen.