Schulbegleitung Zitser

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Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und werden diese schnellstmöglich bearbeiten. In dringenden Fällen oder bei jeglicher Art von Fragen, rufen Sie uns gerne an.

F.A.Q.

Häufig gestellte Fragen

Schulbegleitungen unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit (drohender) Behinderung und sonstigem besonderen Förderbedarf in allen Schulformen und Kindergärten.
Das Hauptaugenmerk liegt hierbei in der „Hilfe zur Selbsthilfe“

Meistens geben die Fachkräfte in Schule oder Kita Auskunft darüber, dass eine zusätzliche Förderung für Ihr Kind von Nöten wäre.
Die Bedingung für die Beantragung einer Schulbegleitung ist das Vorliegen einer fachärztlichen Stellungnahme. Daher ist es ratsam, frühzeitig einen Termin bei einem Facharzt oder einem Kinder – und Jugendpsychotherapeutin zu vereinbaren.

Sobald die Diagnose vorliegt, kann der Antrag beim zuständigen Kostenträger gestellt werden. Hier sind wir auch gerne behilflich.


Das Jugendamt ist im Bereich der Eingliederungshilfen für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene mit einer (drohenden) seelischen Behinderung (nach §35a SGB VIII) zuständig.

Für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene mit einer körperlichen und /oder geistigen Behinderungen ist der Antrag beimTräger der Eingliederungshilfe (nach § 112 SGB IX i.V.m. § 75 SGB IX) zu stellen.

 

Sie als Eltern bzw. Personensorgeberechtigte haben die Möglichkeit, sich bei Trägern vorzustellen und zu entscheiden, wer Ihr Kind, Ihren Jugendlichen oder jungen Erwachsenen in der Schulzeit begleitet.

 

Anhand der Informationen, die Sie und der Kostenträger uns mitteilen, suchen wir im nächsten Schritt eine passende Schulbegleitung für ihr Kind. Wichtig ist hier, dass alle Parteien sich „gut riechen“ können und ihr Kind eine Begleitung entsprechend seinen individuellen Bedarfen bekommt.

Denn nur so kann eine gute und langfristige Begleitung entstehen!

Die Dauer der Begleitung ist sehr unterschiedlich. Der Zeitraum kann sich von wenigen Monaten bis über mehrere Jahre erstrecken. Begleitet werden können Kinder bereits ab dem Kindergartenalter und bis zur Berufsbildung. Je nach Bedarf ist somit eine ganzheitliche Begleitung über die gesamte Schulzeit möglich.

Die Anforderungen an eine Schulbegleitung sind immer abhängig von der Diagnose des Kindes. So ist es möglich, dass eine Person ohne pädagogische Ausbildung eine Schulbegleitung leistet, sofern der Bedarf des Kindes dies zulässt. Andernfalls werden vor allem Erzieherinnen, Sozialpädagogen, Heilerziehungspflegerinnen, Kinderpfleger, Logopädinnen oder Personen aus anderen pädagogischen Bereichen, ggf. mit Zusatzqualifikationen eigesetzt.
Im Mittelpunkt steht immer die persönliche Eignung und die Aufgeschlossenheit dazu, neues zu Lernen und Kindern, Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen respektvoll und auf Augenhöhe zu begegnen.

 

Schulbegleitung Zitser

Zusammenarbeit mit den Lehrkräften, Erziehungsberechtigten und den Kindern

Kontakt

Niederlassung Hannover
Abteilung Schulbegleitung
Lange Laube 12
30159 Hannover

E-Mail: sb@pflege-zitser.de
Mobil: +49 (0163) 733 73 11
Telefon: +49 (0511) 530 79 610

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